Arbeitgeber sind laut Gesetz dazu verpflichtet, jederzeit die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Die Anzahl der elektrischen Anlagen und der elektrischen Betriebsmittel, der ortsveränderllichen elektrischen Betriebsmittel, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dadurch sind die Gefahren beim Umgang mit elektrischer Energie nicht nur quantitativ angestiegen. 
Der Gesetzgeber fordert die Einhaltung der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) durch regelmässige Wiederholungsprüfungen. Besondere Bedeutung haben dabei die Vorschriften, Richtlinien und Informationen der Berufsgenossenschaften. Hier ist insbesondere die  DGUV Vorschrift 3 “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” zu nennen. 

Arbeitgeber sind laut Gesetz dazu verpflichtet, jederzeit die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Bei vermietetem Wohnraum ist der Vermieter für den Zustand der Elektroanlage verantwortlich. Sie müssen die fach- und fristgerechten Prüfungen im Schadensfall lückenlos nachweisen können. 
Ein wirksamer Schutz vor elektrischen Schlag und Brandgefahr kann nur durch regelmässige Messungen sichergestellt werden. 

VDE-Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (wie, Computer, Schreibmaschine, Bohrmaschine  u.v.m.) sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel, elektrischer Anlagen (wie fest angeschlossene Maschinen, Schalt- und Steuerschränke, NSHV, Verteiler, die gesamte Elektroinstallation u.v.m.). 

Favi

Sachverständigen